Wir ordnen die Welt nach Maß und Zahl.​

Vermessung

Die Vermessung dient einerseits zur Erfassung des tatsächlichen Bestandes von Teilen der Erdoberfläche oder Objekten, andererseits zur Übertragung von Projekten in die Natur. Der staatlich befugte und beeidete Geometer übernimmt mit seinen Dienstleistungen zusätzlich die rechtlich notwendigen Schritte, sodass z.B. Änderungen an Grundstücksgrenzen rechtswirksam werden.

Ingenieurvermessung

Unter Ingenieurvermessung (auch Ingenieurgeodäsie) versteht man jenen Teil der angewandten Geodäsie, welcher sich mit Vermessungsarbeiten im Zusammenhang mit der Planung, der Bauausführung sowie der Überwachung von technischen Anlagen (z.B. Gebäuden, Brücken) und natürlichen Objekten (z.B. Rutschungen, instabile Untergründe) beschäftigt.
  • Gebäude-, Gelände- und Naturbestandsaufnahmen
  • Höhenvermessungen, Präzisionsnivellements
  • Industrie- und Anlagenvermessungen
  • Anlagenüberwachungen
  • Deformations- und Setzungsmessungen, Monitoring
  • Profilvermessungen, Gewässervermessungen
  • Bau- und Präzisionsabsteckungen, Baustellennetze
  • Digitale Geländemodelle (DGM), Kubatur- bzw. Massenermittlungen
  • Agrarvermessungen (Ermittlung Anbauflächen)

Geometerdienstleistungen

In der Katastervermessung werden rechtmäßige Grenzen überprüft oder festgelegt, Gebäude eingemessen und Nutzungsgrenzen erfasst, um zum Beispiel die Bebauung von Grundstücken zu ermöglichen oder Besitzverhältnisse zu klären. Darüber hinaus dient dies zur Fortführung des Liegenschaftskatasters bzw. Grenzkatasters.

  • Grundstücksteilungen und Parzellierungen bzw. Grundstücksvereinigungen
  • Grenzfeststellungen, Grenzwiederherstellungen, Mappenberichtigungen
  • Grundbuchsauszüge, Digitale Katastralmappen (DKM)
  • Bauplatzschaffung, Bauplatzerklärungen, Umwandlungen in den Grenzkataster
  • Erstellung erforderlicher Planunterlagen und Urkunden
  • Erhebungstätigkeiten, Beratungsgespräche, Behördenschnittstelle
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